Informationen zu unserem Lohnprogramm
Hinweise für die Kunden mit einem Wartungsvertrag Lohn:
Artikel vom 13. Dezember 2011 von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt :
GKV-Monatsmeldungen GDA 58 sind ab 2012 erstatten
Ab 2012 erfolgt eine Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens. Dann müssen Sie als Arbeitgeber in bestimmten Fällen GKV-Monatsmeldungen an die Annahmestellen erstatten. Mit diesen GKV-Monatsmeldungen wird erstmalig ein Meldedialog zwischen Betrieben und Krankenkassen auf elektronischem Weg beschritten. Denn nun sollen auch die Krankenkassen qualifiziert auf DEÜV-Meldungen der Arbeitgeber reagieren.
Neue Monatsmeldung
Nachdem das ELENA-Verfahren Ende 2011 eingestellt wurde, wartet die Sozial-versicherung mit einem neuen Meldeverfahren auf. Ähnlich dem ELENA-Verfahren sollen in bestimmten Fällen ab 2012 die Betriebe monatlich eine GKV-Monatsmeldung an die Datenannahmestellen der Krankenkassen erstatten.
Nach ursprünglichen Plänen sollten die Monatsmeldungen einen wesentlich größeren Personenkreis umfassen als die, welche tatsächlich ab 2012 betroffen sind. Anscheinend haben hier die leidigen Erfahrungen aus dem ELENA-Verfahren bei den beteiligten Behörden doch für Einsicht gesorgt und dieses neue Verfahren wird mit etwas mehr Bedacht begonnen.
Für Sie in der Lohnabrechnung sind ab 2012 für folgende Personenkreise GKV-Monatsmeldungen zu erstatten:
- Arbeitnehmer, die mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse haben.
- Nicht betroffen von der Regelung sind Personen, die neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) haben.
- Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Gesamtentgelt aus der Mehrfachbeschäftigung innerhalb der Gleitzone liegen, erhalten Sie eine Rückmeldung seitens der Krankenkasse über das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen. Dieses muss dann in Ihrer Lohnsoftware in die Abrechnung einfließen. Da in diesen Fällen die Krankenkassen stets nur für bereits abgerechnete Zeiträume die Rückmeldungen senden, erfolgt in aller Regel eine Korrektur der bereits abgerechneten Monate aufgrund der Krankenkassenrückmeldung (Aufrollung).
Meldegrund 58
Die GKV-Monatsmeldungen sind ab 2012 mit dem Meldegrund 58 zu erstatten, wenn eine Mehrfachbeschäftigung von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen vorliegt. Für Arbeitnehmer, die nur eine Beschäftigung ausüben sind keine GKV-Monatsmeldungen zu erstatten.
Bitte auch die Hinweise auf unserer Update-CD Nr. 2_2012 beachten.
Alle Kunden verfügen seit Januar über eine eigene Kundennummer bei der Fa. Helmerich-PCAS in Münster. Unter der Adresse www.pcas.de erreicht man die Internetseite. Hier kann man sich über Eingabe der PLZ und der Kundennummer in die Rubrik "LiveUpdate" einloggen. Hier stehen Updates für das Lohnprogramm zum Herunterladen zur Verfügung. Dazu eine umfassende Erläuterung über den Inhalt des Updates. Gleiches gilt für die KK-Updates für Betriebsnummern und Beitragssätze.
Unabhängig von diesem Service stellen wir weiterhin die zutreffenden Updates, wie bisher, über eine CD an unsere Kunden zur Verfügung.
Lohnsteuerkarte bleibt weiterhin gültig
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Arbeitgeber bleiben deshalb auf die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 angewiesen. Soweit Arbeitnehmer inzwischen Änderungen der Einträge auf der 2010er Lohnsteuerkarte veranlasst haben, so sollten diese dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Für Korrekturen der Daten aus der Lohnsteuerkarte 2010 ist das Finanzamt zuständig. Arbeitnehmer müssen sich von diesen Änderungen einen Ausdruck geben lassen und dafür Sorge tragen, dass der Arbeitgeber davon erfährt.
ACHTUNG !!! Ein anderslautendes Schreiben des Finanzamts Kyritz vom Oktober 2011 an Arbeitnehmer ist ungültig. Die dort mitgeteilte Information dass ein elektronischer Abruf von Arbeitnehmerdaten ab 01.01.2012 durch die Arbeitgeber möglich sein soll, ist unzutreffend.
Der aktuelle Versionsstand im Lohnprogramm ist :
für das Lohnprogramm, Version 3.62
Kunden CD von Helmerich (22.03.2012)an alle Kunden mit der neuen ELSTER Version. CD einlegen und SETUP.EXE ausführen, Einstellungen bestätigen .
Installiert wird : ELSTER, Version 3.6
Dakota, Version 5.1, Build 20 !!! erfordererlich für DEÜV ab 12/2011
Die letzte Update CD (Nr.2/2012) datiert vom 07.03.2012
Sofortmeldungen bei Neueinstellungen sind über SV-Net Classic zu erstellen und abzusenden. Das Programm SV-Net befindet sich auf der Update-CD Nr. 2. Im Zusammenhang mit dem Versenden wird die Meldung ausgedruckt und kann damit dem Mitarbeiter ausgehändigt werden.
Zur Pflicht der Arbeitgeber Meldungen elektronisch zu versenden
Wir empfehlen Ihnen unbedingt, sich trotz Erwerb des DAKOTA - Versendemoduls auch bei sv.net die CLASSIC-Variante dieses Programms herunterzuladen und auf dem eigenen Rechner zu installieren! Es kann zu speziellen Meldevorfällen für Arbeitnehmer kommen, die dann zwar auch elektronisch zu melden sind aber nicht vom System automatisch erkannt werden können.
Nach Rücksprache mit der ITSG können immer mal wieder derartige Meldefälle eintreten, die eine „manuelle“ Meldung über sv.net erforderlich machen. Für die Anmeldung bei sv.net müssen Sie sich lediglich mit Ihrer Betriebsnummer, einem Benutzernamen und einem Passwort anmelden und die Rückbestätigung (ca. 1 Tag) abwarten! Bitte die gesonderten Hinweise und Dokumentationen zu diesem Modul auf der Homepage der ITSG beachten
Hinweise der Agentur für Arbeit zur Meldepflicht der AG bei Datenänderungen
Im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Betriebsnummern - Service der BA (BNS) hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales in die DEÜV eine Verpflichtung der Arbeitgeber aufgenommen, Änderungen von Betriebsdaten dem BNS zu melden (§ 5 Abs. 5 DEÜV).